Flyer
Einen Flyer mit Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 finden Sie hier zum Download.
Digitale Anmeldung
Den Link für die digitale Anmeldung finden Sie hier: - Anmeldung beendet -
Hinweis: Dieser Link ist von Mo., 27.01.2025, 8.00 Uhr bis Mo., 03.02.2025, 16.00 Uhr freigeschaltet.
Es werden keine E-Mails verschickt, dass die Anmeldung eingegangen ist.
Anmeldeunterlagen
- Checkliste für die Eltern
- Antrag Microsoft365-Konto
- Informationen zum Datenschutz
- Beiblatt zur Anmeldung
- Vollmacht für getrenntlebende Sorgeberechtigte
- Anmeldeformular Ganztagsschule
- Info zum Streicherprojekt
- Anmeldeformular Streicherprojekt
Hinweis: Diese Unterlagen müssen Sie bis spätestens 30.01.2025, 16.00 Uhr bei uns einwerfen (Briefkasten am Eingangstor ODER neben dem Haupteingang).
Allgemeine Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren (vgl. § 13 ÜSchO)
Es werden vier Klassen mit jeweils 28 Kindern gebildet.
Falls die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, so wird ein Auswahlverfahren in Form eines Losverfahrens nach Leistungsgruppen durchgeführt.
Ziel des Losverfahrens ist es, angemessene Anteile leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Das Losverfahren wird von einem Aufnahmeausschuss durchgeführt, dem folgende Personen angehören:
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulleitung
- die zuständige Stufenleiterin
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulelternbeirates
Außerhalb des Auswahlverfahrens werden vorab aufgenommen:
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, gem. § 10 Abs. 3 ÜSchO. Bei einem notwendigen Auswahlverfahren für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorab von der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Plätze abgezogen.
Auswahlverfahren:
Die Zugehörigkeit zu einer Leistungsgruppe wird auf Grundlage der Summe der Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse ermittelt. Die Bildung der „Lostöpfe“ ist vom Ministerium für Bildung vorgeschrieben (gemäß Rundschreiben vom 20.12.2012) und sieht folgende verbindlichen Vorgaben vor:
Leistungsgruppe 1: Notensumme 3 bis 7 (bis zu 50% der Plätze möglich)
Leistungsgruppe 2: Notensumme 8 und 9
Leistungsgruppe 3: Notensumme 10 und mehr (mindestens 25% der Plätze)
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die vorab aufgenommen werden, sowie Schülerinnen und Schüler ohne Ziffernnoten oder mit einzeln ausgesetzten Noten werden zahlenmäßig auf die Leistungsgruppe 3 angerechnet (vgl. Rundschreiben des Ministeriums für Bildung vom 20.12.2012).
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers (Landkreis Mainz-Bingen) werden vorrangig aufgenommen (vgl. § 13 ÜSchO, Abs. 6).
Vollmacht zur Anmeldung (nur bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten)