2017_06_26_1220_Logo-breit-transparent_ausgeschrieben_4.png
igsno2.jpeg
mottenmonster.jpeg
arbeitsplatz.jpeg
streicherklasse.jpeg
computerraum2.jpeg
previous arrow
next arrow

Ab 01. Juli 2021 wird die Testpflicht gemäß § 13 der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt und daher bis zu den Sommerferien zweimal wöchentlich weiterbestehen.