4.1 Leistungsbeurteilung bei Klassenarbeiten und Tests
Regelschulnoten werden Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen in einzelnen Fächern dann erteilt, wenn ihre Leistungen mit mindestens ausreichend oder besser beurteilt werden können. Andernfalls erhalten sie eine verbale Rückmeldung über ihre Leistungen. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung wird in allen Fächern eine Verbalbeurteilung geschrieben (vgl. ÜSchO, § 50/4:
„Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung“).
4.2 Zeugnisse
Das Ziffernzeugnis aller Schülerinnen und Schüler der IGS wird bis zur 8. Jahrgangsstufe durch eine Verbalbeurteilung ergänzt. Erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen keine Regelschulnoten, so werden ihre Leistungen bis einschließlich zum Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 8 verbal beurteilt. Ab dem zweiten Halbjahr der Klassenstufe 8 gelten die Regelungen der SoSchO.
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung erhalten in allen Fächern eine Verbalbeurteilung.
Für die Erstellung der Ziffernzeugnisse und Verbalbeurteilungen sind die Tutoren der Klasse nach Rücksprache mit der zuständigen Förderschullehrkraft verantwortlich. Gemeinsam wird die Aufgabenverteilung festgelegt.
4.3 Abschlüsse
- Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen („Besondere Form der Berufsreife“) nach neun Schulbesuchsjahren
- Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss) nach neun Schulbesuchsjahren
- Abschluss im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung nach zwölf Schulbesuchsjahren
Schülerinnen und Schülern, die im Sommer die 9. Klasse beenden, wird empfohlen, an eine Berufsschule in das dreijährige „Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I)“ zu wechseln.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz: