2017_06_26_1220_Logo-breit-transparent_ausgeschrieben_4.png
igsno2.jpeg
mottenmonster.jpeg
arbeitsplatz.jpeg
streicherklasse.jpeg
computerraum2.jpeg
previous arrow
next arrow

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

Bundestag und Bundesrat haben auf Grund des § 28c IfSG eine Rechtsverordnung u.a. zur Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit negativ getesteten Personen erlassen.

Im Schulbereich besteht nun die Möglichkeit, im Falle eines entsprechenden Nachweises von der verpflichtenden Teilnahme an der Testung befreit zu werden (s. Anlage).

Bitte beachten Sie, dass die Anlage Anschreiben für unterschiedliche Altersgruppen enthält.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass die Schule nicht betreten werden darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Weiterhin finden Sie in den Anlagen ein Schreiben von Ministerin Hubig zum Unterricht nach den Pfingstferien. Da die ersten beiden Wochen noch im Wechselunterricht stattfinden werden, bleiben wir bei unserem Rhythmus (Gruppe A: 07.06., 09.06. usw.; Gruppe B: 08.06, 10.06. usw.).

 

Herzliche Grüße
Die Schulleitung

 

Anlagen
Elternschreiben Ministerium
Elternschreiben Befreiung Testpflicht Sek. I
Elternschreiben Befreiung Testpflicht MSS