Schulbuchlisten

Informationen zur Schulbuchausleihe

Orientierungshilfe zur Schulbuchausleihe

Für eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist in jedem Schuljahr eine erneute Anmeldung/Bestellung erforderlich (gilt auch für die Oberstufe!).

Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, erhalten Schulbücher und ergänzende Druckschriften auf Antrag kostenfrei. Den Antrag stellen Sie bitte vorzugsweise online bis spätestens 16. März 2026. Den Link und entsprechende Informationen finden Sie hier: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schulbuchausleihe.php

Falls Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Bei Familien, die einen Antrag auf unentgeltliche Schulbuchausleihe gestellt haben und denen ein Bewilligungsbescheid der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorliegt, ist eine Anmeldung im LMF-Portal nicht erforderlich.

Entgeltliche Schulbuchausleihe

Eltern können ihre Kinder in der Zeit vom 08.05.2026 bis 02.06.2026 für die Ausleihe der gedruckten Lernmittel gegen Gebühr im LMF-Portal anmelden. Auch die Anmeldung für die digitalen Lernmittel ist im Zeitraum vom 08.05.2026 bis 25.06.2027 möglich und wird empfohlen, da die PrintPlus-Lizenzen ausschließlich über den Schulcampus (Digitales Bücherregal) bereitgestellt werden können.

Informationen und Hilfestellungen zur Schulbuchausleihe für Eltern, Schülerinnen und Schüler finden Sie hier: https://bildung.rlp.de/lmf/fuer-eltern 

WICHTIG: Für gedruckte und digitale Lernmittel sind zwei separate Bestellungen im Elternportal (LMF) notwendig! Dies ist unbedingt erforderlich, um alle Lernmittel über die Schulbuchausleihe zu erhalten.

Rückfragen zur Schulbuchausleihe bitte ausschließlich an Frau Munck (franziska.munck(at)igsno.de) und Frau Gmach (melanie.gmach(at)igsno.de) oder an die Kreisverwaltung unter der Telefonnummer: 06132-787-2270, Mailadresse: lernmittel(at)mainz-bingen.de

Schulbücher / Materiallisten (Schuljahr 2025/26)

Bitte beachten Sie beim Bücherkauf, in welchen Kurs Ihr Kind eingestuft ist bzw. welches Wahlpflichtfach gewählt wurde. Die Angaben im Lernmittelportal sind nur vorläufig! Ausschließlich die Beschlüsse der Zeugniskonferenz sind verbindlich.