Schülerschaft
An der IGS Nieder-Olm lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in verschiedenen Bereichen bestehen. Dies können beispielsweise folgende Bereiche sein: Lernen, ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache (in der Regel bis Ende der 2. Klasse).
Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen zusammen die gleichen Klassen, machen die gleichen Ausflüge und Klassenfahrten und beschäftigen sich mit den gleichen Unterrichtsthemen. Unterschiede bestehen zum Beispiel bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen oder ganzheitliche Entwicklung in der Menge des Lernstoffes oder die Art wie der Unterrichtsstoff vermittelt wird. Trotzdem sind die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel in den Unterricht der Regelschule einbezogen (Binnendifferenzierung) und können auch Noten bekommen, wenn sie den Anforderungen der Regelschule entsprechen. Dadurch sind verschiedene Abschlüsse an der IGS Nieder-Olm für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich. Die häufigsten Abschlüsse von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen sind die „besondere Berufsreife“ (Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) sowie die „Berufsreife“ (früher: Hauptschulabschluss). Im Anschluss an die besondere Berufsreife schließen sich BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) oder BVJI (Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht) an einer weiterführenden Schule an. Hier können die Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen in zwei Jahren die Berufsreife erwerben. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen motorische Entwicklung, Hören oder Sehen folgen häufig dem Unterricht der Regelschule. Das sonderpädagogische Gutachten kann aber auch zu dem Schluss kommen, dass ein anderer Bildungsgang, zum Beispiel Lernen oder ganzheitliche Entwicklung, im Rahmen des oben genannten Förderschwerpunktes notwendig ist.
Hat mein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf?
Wenn sich aus der individuellen Lernprozessbegleitung und dem individuellen Förderplan Anhaltspunkte ergeben, dass eine Schülerin oder ein Schüler für eine volle schulische Teilhabe und einen erfolgreichen Bildungsweg sonderpädagogische Bildungsangebote benötigt, kann ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden. Der Ablauf dieses Verfahrens basiert auf den Regularien der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) § 23 der Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen.
Dies geschieht mithilfe eines sonderpädagogischen Gutachtens. Das Gutachten muss in Zusammenarbeit mit den Eltern in der Regel bis zu den Herbstferien angemeldet werden. Danach dauert der Gutachtenprozess in der Regel bis zum Ende des laufendenden Schuljahres. Die spezielle sonderpädagogische Förderung beginnt im darauffolgenden Schuljahr, falls sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.
Individuelle Herausforderungen wie beispielsweise ADHS, Dyskalkulie, Lese-Rechtschreib-Schwächen oder Autismus-Spektrum-Störung treten sowohl bei Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auf und erfordern nicht zwingend eine sonderpädagogische Begutachtung. Diesen Herausforderungen wird durch differenzierten Unterricht Rechnung getragen.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens ist in § 27 der Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen nachzulesen.
Zusätzliche Angebote
Die IGS Nieder-Olm bietet vielfältige Angebote, die die Schulgemeinschaft und den inklusiven Gedanken stärken. Dazu gehören regelmäßige erlebnispädagogische Angebote, der „Rollitag“, an dem Schüler einen Hindernisparcours im Rollstuhl absolvieren, Angebote im Sportunterricht oder an Projekttagen. Für ihr Schulkonzept bekam die IGS Nieder-Olm den Inklusionspreis des Landes Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus erhielt die IGS den Förderpreis der Stadt Nieder-Olm für ihr inklusives Sportfest.
Das Konzept finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.